Waldbrandgefahr
Verhalten im Wald
Alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern im Landkreis Biberach bleiben bis Montag, 31. August 2026 gesperrt. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze hat das Kreisforstamt die Allgemeinverfügung, die am 26. Juni in Kraft trat, verlängert.
Das Kreisforstamt bittet die gesamte Bevölkerung, insbesondere alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, um höchste Vorsicht und aktive Mithilfe bei der Vermeidung von Waldbränden.
Die anhaltende Trockenheit hat die Gefahr von Waldbränden dramatisch ansteigen lassen. Die aktuelle Wetterlage ist bereits eine extreme Belastung für die meisten Tiere und Pflanzen im Wald, die um ihr Überleben kämpfen. Ein Brand würde nicht nur eine akute Lebensgefahr für Mensch und Tier bedeuten, sondern das betroffene Gebiet und sein wertvolles Ökosystem über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, hinaus schädigen. Die Zerstörung wäre irreparabel und würde Generationen betreffen.
Das Kreisforstamt bittet die Bevölkerung daher, folgende Regeln zu beachten:
- Rauchen, Grillen und offenes Feuer sind im und am Wald strengstens verboten.
- Zigarettenkippen oder andere glimmende Gegenstände dürfen nicht aus dem Autofenster geworfen werden.
- Fahrzeuge dürfen nicht auf trockenen Rasenflächen geparkt werden, da der heiße Katalysator ein Feuer auslösen kann.
- Jede Rauchentwicklung ist sofort über den Notruf 112 zu melden.
„Damit es gar nicht erst zu Waldbränden kommt, braucht es die Aufmerksamkeit aller, die im Wald unterwegs sind: Bitte handeln Sie umsichtig und helfen Sie mit, unsere Wälder zu schützen“, so Karin Ott, Leiterin des Kreisforstamts.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts wurde am 25. Juni 2026 auf der Internetseite formell bekanntgemacht. Hier gehts zur Seite des Kreisforstamts.
Aufgrund des trockenen Wetters steigt aktuell die Waldbrandgefahr. Für einen ungestörten und entspannenden Waldgenuss ist es wichtig, sich umsichtig zu verhalten und Rücksicht zu nehmen. Müll gehört grundsätzlich nicht in den Wald und das Rauchen ist jährlich ab 1. März in den Wäldern verboten.



