Dienstleistungen: Hochdorf

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
Cituro GmbH Terminbuchung
Diese Website nutzt die Online-Terminbuchungssoftware cituro, um Ihnen eine Online-Terminbuchung anbieten zu können.
Verarbeitungsunternehmen
cituro GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 

Online-Terminbuchung

Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien

Cookies

Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Die erfassten Daten zur Terminbuchung beschränken sich auf das Notwendigste, um Termine effizient zu organisieren. Dies umfasst Name, Kontaktdaten (ggf. E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und den jeweiligen Terminwunsch und Art des Termins. Diese Daten dienen ausschließlich der Terminverwaltung und -kommunikation.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dient dem öffentlichen Interesse an der reibungslosen Erbringung kommunaler Dienstleistungen.

Ort der Verarbeitung
cituro GmbH, Peter-Dörfler-Straße 30, 86199 Augsburg
Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  2 Tage
Datenempfänger
   

cituro GmbH
Peter-Dörfler-Straße 30
86199 Augsburg

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@cituro.com

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Hochdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Hochdorf
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sitzbank neben Baum im Schnee

Hauptbereich

Abgeltungsteuer - Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen

Beziehen Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen von einer Bank, muss diese grundsätzlich Kapitalertragsteuer (sog. Abgeltungsteuer) einbehalten. Allerdings können Sie Ihrer Bank auch einen Freistellungsauftrag erteilen. Dieser beträgt maximal:

  • wenn Sie ledig sind: 1.000 Euro
  • wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben: 2.000 Euro

Mit dem Einbehalt der Kapitalertragsteuer ist die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Das gilt jedoch nur für inländische Kapitalerträge. Erhalten Sie Ihre Kapitalerträge von einer ausländischen Bank, wird keine Abgeltungsteuer einbehalten und Sie müssen grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Möchten Sie keine Abgeltungsteuer abgezogen bekommen, müssen Sie der Bank eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) des Finanzamtes vorlegen.

Hinweis: Bei geringeren Kapitalerträgen benötigen Sie für die Befreiung von der Abgeltungsteuer keine NV-Bescheinigung. In diesem Fallkönnen Sie Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Das Formular hierfür erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Voraussetzungen

Eine NV-Bescheinigung können Sie erhalten, wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass Sie keine Einkommensteuer bezahlen müssen. Das ist der Fall, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen (inklusive Ihrer Kapitalerträge) im Jahr 2024 folgende Beträge nicht übersteigt:

  • wenn Sie ledig sind: 11.604 Euro (2023: 10.908 Euro)
  • wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften leben: 23.208 Euro (2023: 21.816 Euro)

Verfahrensablauf

Die NV-Bescheinigung müssen Sie beim Finanzamt mit dem „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung“ (NV 1 A) beantragen. Das Formular erhalten Sie im Service-Center Ihres Finanzamts. Die Steuerverwaltung stellt es außerdem zum Download zur Verfügung.

Achtung: Vergessen Sie nicht, Ihr voraussichtliches Einkommen im ersten Geltungsjahr anzugeben, sonst kann das Finanzamt keine NV-Bescheinigung ausstellen.

Tragen Sie die Anzahl der benötigten NV-Bescheinigungen in Zeile 25 des Antragsformulars ein. Üblicherweise benötigen Sie ein Exemplar für jede Bank, bei der Sie Kapitalvermögen angelegt haben.

Das Finanzamt stellt Ihnen die NV-Bescheinigung normalerweise für drei Jahre aus.

Hinweis: Das Finanzamt stellt die NV-Bescheinigung von verheirateten Personen beziehungsweise Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft auf die Eheleute oder Lebenspartner gemeinsam aus.

Eine auf die Eheleute oder Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen ausgestellte NV-Bescheinigung ist auch gültig, wenn ein Konto nur auf die Ehefrau oder den Ehemann beziehungsweise auf einen Lebenspartner oder eine Lebenspartnerin lautet.

Für minderjährige Kinder mit eigenen Einnahmen aus Kapitalvermögen müssen Sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter jeweils ein gesondertes Formular ausfüllen.

Fristen

Sie müssen die NV-Bescheinigung rechtzeitig, das heißt, vor dem Fälligkeitstermin der Kapitalerträge, beim Finanzamt beantragen. Bitte planen Sie die Bearbeitungsdauer des Antrags beim Finanzamt ein.

Unterlagen

  • Einkommensnachweise
  • Rentenbescheide
  • Leistungsmitteilungen aus Altersvorsorgeverträgen
  • Leistungsmitteilungen aus der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung
  • bei Anträgen für minderjährige Kinder: Nachweis über die Verfügungsberechtigung der Kinder über die Konten

Kosten

Es entstehen Ihnen beim Finanzamt keine Kosten.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

Einkommensteuergesetz (EStG)

  • § 44a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2

Zuständigkeit

das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen

Vertiefende Informationen

  • Informationen zur Abgeltungsteuer auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums

Freigabevermerk

31.01.2024; Oberfinanzdirektion Karlsruhe als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg

Infobereiche