Dienstleistungen: Hochdorf

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Cituro GmbH Terminbuchung
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cituro GmbH
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Die erfassten Daten zur Terminbuchung beschränken sich auf das Notwendigste, um Termine effizient zu organisieren. Dies umfasst Name, Kontaktdaten (ggf. E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und den jeweiligen Terminwunsch und Art des Termins. Diese Daten dienen ausschließlich der Terminverwaltung und -kommunikation.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dient dem öffentlichen Interesse an der reibungslosen Erbringung kommunaler Dienstleistungen.

Ort der Verarbeitung
cituro GmbH, Peter-Dörfler-Straße 30, 86199 Augsburg
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  2 Tage
Datenempfänger
   

cituro GmbH
Peter-Dörfler-Straße 30
86199 Augsburg

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Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Gemeinde
Löwenzahn

Hauptbereich

Ehrenamtlich getragener Verkehr im ÖPNV - Pauschale zur Unterstützung beantragen

Sie bieten einen vollöffentlichen Fahrdienst an?

Das Verkehrsangebot wird lokal organisiert und ehrenamtlich betrieben?

Dann können Sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Ausgaben vom Land erhalten.

Die Höhe der Förderung liegt bei 2.000 EUR pro Jahr und antragstellender Institution.

Voraussetzungen

  • Zuwendungsfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen und ehrenamtlichen Verkehrsangebot stehen.
  • Es erfolgt keine Förderung von Anschaffungs- und Betriebskosten der Fahrzeuge.
  • Gefördert werden Verkehrsangebote mit Bürgerbussen (mit Liniengenehmigung) oder Bürgerrufautos (genehmigungsfreie Verkehre)
  • Die Fahrpläne sind mit dem örtlichen Verkehrsverbund abgestimmt.
  • Die Fahrpläne linienbasierter Verkehrsangebote sind in der elektronischen Fahrplanauskunft des örtlichen zuständigen Verkehrsverbundes oder in der EFA-BW veröffentlicht.
  • Für flexible Verkehre genügt ersatzweise eine Angebotsbeschreibung nach Vorlage im Antragsformular.
  • Die Fahrscheine des örtlichen Verkehrsverbunds sind gegebenenfalls gegen Aufpreis anzuerkennen.

Verfahrensablauf

Das Antragsformular und alle weiteren Informationen und Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.

Sie können die Anträge elektronisch einreichen unter: buergerbus@nvbw.de
Scannen Sie bei elektronischer Einreichung das Antragsformular mit Unterschrift und weiteren Dokumenten ein.


Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW),
Kompetenzzentrum neue ÖPNV-Angebotsformen
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart

Die NVBW prüft Ihren Antrag und erstellt einen Prüfvermerk.

Vom Verkehrsministerium erhalten Sie die Bewilligung in Form eines Bescheides mit der Post übersandt.

Wenn Sie mit dem Antrag einen Rechtsmittelverzicht erklären, erfolgen die Auszahlungen automatisch jeweils zum 30.09. eines jeden Förderjahres.

Fristen

  • Der Antragszeitraum ist jährlich vom 1. März bis 30. April.
  • Anträge können Sie für das jeweils laufende Jahr sowie das Folgejahr stellen. Die Antragstellung umfasst zwei Förderjahre.
  • Auszahlung: erfolgt jeweils zum 30.09. eines jeden Förderjahres
    Ein Mittelabruf ist nicht erforderlich.
  • Für den Zwischennachweis sind im zweiten Förderjahr bis spätestens zum 30.06. vorzulegen:
    1. Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendung der Finanzmittel für das erste Förderjahr
    2. Kennzahlen für das erste Förderjahr (zum Beispiel Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, Anzahl der Fahrer, Anzahl der Haltestellen)
    3. Nachweis über die Fahrplanveröffentlichung
  • Für den Schlussverwendungsnachweis sind im Jahr nach Ablauf des Bewilligungsjahres bis spätestens zum 30.06. vorzulegen:
    1. Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendung der Finanzmittel für das zweite Förderjahr
    2. Kennzahlen für das zweite Förderjahr (zum Beispiel Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge, Anzahl der Fahrer, Anzahl der Haltestellen)
    3. Sachbericht über die gesamte Förderperiode (beide Förderjahre)

Unterlagen

Mit jedem Antrag müssen Sie einreichen:

  • Antragsformular mit der Erklärung über die Verwendung der Zuwendungsmittel
  • Nachweis über die Veröffentlichung der Fahrpläne

Beim Erstantrag müssen Sie einmalig einreichen:

  • Nachweis über den ehrenamtlichen Charakter des Verkehrs
  • Genehmigungsurkunde oder Auskunft zur Genehmigungsfreiheit der zuständigen Genehmigungsbehörde
  • bei Vereinen:
    • Protokoll der Gründungsversammlung und
    • Satzung des Vereins
  • Erklärung zur Anerkennung des ortsüblichen Verbundtarifs

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

  • Prüfung der Antragsunterlagen: in der Regel 2 Monate nach Ende der Antragsfrist
  • anschließend Erstellung und Versand des Zuwendungsbescheides: in der Regel 4-6 Wochen
  • anschließend Auszahlung der Finanzmittel: in der Regel zum 30.09. eines jeden Förderjahres

Bezugsort

Baden-Württemberg

Sonstiges

Bei Fragen können Sie sich an das Kompetenzzentrum der NVBW wenden: buergerbus(@)nvbw.de

Zuständigkeit

Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg

Referat Ausbaustrategie Öffentliche Mobilität, kommunaler ÖPNV

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

24.04.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Infobereiche