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Erlaubnis zur Vollzeitpflege beantragen

Sie möchten ein Pflegekind bei sich aufnehmen.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt und vereinbaren einen Gesprächstermin. Das Jugendamt beantwortet Ihnen in einem ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen und gibt Ihnen Informationen zur Bewerbung um ein Pflegekind.

Hat sich nach dem Gespräch Ihr Entschluss gefestigt, bewerben Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen beim Jugendamt. Dieses prüft Ihre Bewerbung und vereinbart weitere Gesprächstermine. Darin wird geklärt, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Die Gespräche können auch bei Ihnen zu Hause stattfinden, dadurch kann sich das Jugendamt auch einen Eindruck von Ihren Wohnverhältnissen machen kann.

Tipp: Es ist wichtig, dass Sie sich mit den Folgen und Veränderungen, die auf Sie zukommen, vertraut machen und sich darauf einstellen. Parallel zu den Gesprächen bieten manche Jugendämter beziehungsweise freie Träger Informationsveranstaltungen oder Seminare an. Dort erhalten Sie Erfahrungsberichte von Pflegeeltern sowie weitere Informationen und können sich auf die Aufnahme eines Pflegekindes vorbereiten.

In einem abschließenden Gespräch treffen Sie zusammen mit dem Jugendamt die grundsätzliche Entscheidung, ob Sie die Pflege eines Kindes übernehmen wollen. Hält das Jugendamt Sie für geeignet, merkt es Sie als mögliche Pflegeeltern vor.

Fristen

keine

Unterlagen

  • erweitertes Führungszeugnis
  • ärztliches Attest
  • ausgefüllter Fragebogen
  • Lebensbericht (mit Informationen zur eigenen Kindheit, Lebenssituation, Motivation)
  • Einkommensnachweise
  • ggf. weitere Unterlagen, die das Jugendamt benötigt

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bewerbungsphase dauert bis zu einem Jahr.

Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage

§ 27 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)

  • § 27 (Hilfe zur Erziehung)
  • § 33 (Vollzeitpflege)
  • § 44 (Erlaubnis zur Vollzeitpflege)
  • § 72a (Persönliche Eignung)

Zuständigkeit

Das örtliche Jugendamt.

Jugendamt ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt

Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis übergeben.

Freigabevermerk

28.08.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

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