Handels- und Vermittlungsgeschäfte mit ABC-Waffen oder militärischen Verwendungen in Waffenembargoländern - Genehmigung beantragen
Die Erbringung von Maklerdienstleistungen, Vermittlungstätigkeiten sowie der Abschluss von Handelsgeschäften im Zusammenhang mit bestimmten Güterlieferungen, die für ABC-Waffen oder für militärische Verwendungen in Waffenembargoländern bestimmt sind oder sein können, darf nur nach vorheriger Genehmigung erfolgen.
Verfahrensablauf
Bevor Sie die Genehmigung nicht erhalten haben, dürfen Sie das Handels- und Vermittlungsgeschäft nicht abschließen. Beantragen Sie die Genehmigung mit dem Antragsformular. Sie können die Antragstellung über die Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abwickeln.
Mit der Genehmigung wird die Vornahme des Handels- und Vermittlungsgeschäfts erlaubt. Die Genehmigung erfolgt auftrags- und empfängerbezogen und muss somit für jedes eigenständige Handels- und Vermittlungsgeschäft separat beantragt werden.
Unterlagen
Fügen Sie dem Antrag bei:
- aussagekräftige technische Unterlagen zu den zu liefernden Gütern
- ein Firmenprofil des Güterempfängers
- eine Erklärung des Empfängers zur Verwendung der Güter (Endverbleibserklärung)
Kosten
gebührenfrei
Zuständigkeit
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Vertiefende Informationen
Merkblatt "Handels- und Vermittlungsgeschäfte" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat dessen ausführliche Fassung am 16.09.2016 freigegeben.