Gestattungen / Anzeige eines Gewerbes: Hochdorf

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Sonne fällt auf eine verschneite Landschaft mit klarem, blauen Himmel

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Neues Landesgaststättengesetz LGastG

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Baden-Württemberg ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG). Dieses bringt deutliche Änderungen für alle Betriebe und Vereine, die gastronomisch tätig sind oder Veranstaltungen mit Ausschank von alkoholischen Getränken und/oder einem Speiseangebot organisieren. Durch die Vereinfachung der bisherigen Erlaubnis- und Genehmigungsprozesse wurde ein bürokratiearmer, moderner Rechtsrahmen geschaffen, der die Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und Behörden erleichtert.

Das neue Gesetz ersetzt das bisherige aufwendige Konzessions- bzw. Erlaubnisverfahren für gastronomische Betriebe und Veranstaltungen durch ein einfaches Anzeigeverfahren.

  • Der Betreiber eines stehenden Gaststättengewerbes (z. B. Restaurant, Café, Bar) muss seinen Betrieb mindestens sechs Wochen vor Eröffnung gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung anzeigen.
  • Vorübergehende gastronomische Tätigkeiten aus besonderem Anlass, wie etwa Vereinsveranstaltungen, Weihnachtsmärkte, Straßen- oder Dorffeste müssen spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Gemeindeverwaltung angezeigt werden

Neuerung beim vorübergehenden Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass (z. B. Vereinsveranstaltungen): Die Verantwortung für die Sicherheit der Veranstaltung liegt ab 01.01.2026 komplett beim Veranstalter.

Hier finden Sie das Formular für die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (§ 2 Abs. 2 LGastG) (PDF-Dokument, 52,03 KB, 03.02.2026)

Das ausgefüllte Formular muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn digital (per E-Mail an info@gemeinde-hochdorf.de) bei der Gemeindeverwaltung Hochdorf zur Weiterleitung an das Landratsamt, Gewerbeamt eingehen. Gegebenenfalls wird vom Landratsamt geprüft, ob es Auflagen für die Veranstaltung vorgibt.

Ab dem 01.01.2026 erhalten Sie als Veranstalter keine Gestattung mehr von der Gemeindeverwaltung. Alle weiteren Regelungen wie z. B. Polizeiverordnung der Gemeinde Hochdorf, Infektionsschutzgesetz, Lärmschutz, Jugendschutz,... sind weiterhin einzuhalten.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg:

Gaststättenrecht: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Informationen zum Landesgaststättengesetz für Gewerbetreibende

Zusammenfassung:

  • Rechtzeitige Anzeige der Veranstaltung mit neuem Anzeigeformular.
  • Der Veranstalter erhält keine Gestattung mehr seitens der Gemeinde.
  • Die Verantwortung für die Veranstaltung liegt komplett beim Verein.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne per E-Mail: buergerbuero@gemeinde-hochdorf.de oder telefonisch 07355 9302-15 (Frau Oswald) an uns wenden.

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