Lebenslagen: Hochdorf

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Cituro GmbH Terminbuchung
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cituro GmbH
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Die erfassten Daten zur Terminbuchung beschränken sich auf das Notwendigste, um Termine effizient zu organisieren. Dies umfasst Name, Kontaktdaten (ggf. E-Mail-Adresse, Telefonnummer) und den jeweiligen Terminwunsch und Art des Termins. Diese Daten dienen ausschließlich der Terminverwaltung und -kommunikation.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dient dem öffentlichen Interesse an der reibungslosen Erbringung kommunaler Dienstleistungen.

Ort der Verarbeitung
cituro GmbH, Peter-Dörfler-Straße 30, 86199 Augsburg
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

  2 Tage
Datenempfänger
   

cituro GmbH
Peter-Dörfler-Straße 30
86199 Augsburg

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Sonne fällt auf eine verschneite Landschaft mit klarem, blauen Himmel

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Kaution

 

Die Kaution ist eine Geldsumme, die Sie als Sicherheit an die Vermieterin oder den Vermieter zahlen müssen, wenn Sie sich dazu verpflichtet haben. Die Vermieterin oder der Vermieter kann auf diese Weise sicherstellen, dass nach Ihrem Auszug keine Forderungen an Sie als Mieter offen bleiben.

Die Höhe der Kaution darf höchstens drei Monatsmieten (ohne Nebenkosten) betragen. Sie können die Kaution auch in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Die erste Rate ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Die Vermieterin oder der Vermieter sind in der Regel verpflichtet, die Kaution zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Andere Anlageformen sind zulässig, wenn sie zwischen Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter und Ihnen als Mieterin oder Mieter vereinbart werden. Die Anlage der Kaution muss aber immer vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen.

Tipp: Sie können die Kaution je nach Vereinbarung mit der Vermieterin oder dem Vermieter entweder an sie oder ihn zahlen oder in Form einer Bankbürgschaft in Höhe der Kautionssumme aufbringen. Dabei verpflichtet sich Ihre Bank, für eventuell offene Forderungen der Vermieterin oder des Vermieters bis zur Höhe der Bankbürgschaft zu haften.

Die Vermieterin oder der Vermieter muss Ihnen die Kaution nach Rückgabe der Wohnung mit den Zinserträgen zurückzahlen.

Achtung: Sie haben nur dann Anspruch auf Rückzahlung der vollen Kaution, wenn Sie alle Forderungen der Vermieterin oder des Vermieters beglichen haben. Es dürfen keine Miet- und Nebenkosten mehr offen sein. Die Vermieterin oder der Vermieter darf die Kaution auch aufwenden, um von Ihnen, Ihren Gästen oder Untermietern verursachte Schäden in der Wohnung reparieren zu lassen.

 

Rechtsgrundlage

 

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten)
 

Freigabevermerk

 

11.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

 

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