Amtliche Bekanntmachungen zur Bundestagswahl 2025
Alles, was Du wissen musst!
Hier finden Sie (fast) alle Informationen zur Bundestagswahl 2025 kompakt und einfach erklärt in einem Video der Landeszentralese für politische Bildung Baden-Württemberg.
Informationen zur Bundestagswahl: Wahlscheinantrag und Briefwahl
Informationen zur Bundestagswahl: Wahlscheinantrag und Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist, kann mit der Briefwahl bereits vor dem eigentlichen Wahltag seine Stimme abgeben – bequem von zu Hause oder unterwegs.
Warten Sie für die Beantragung des Wahlscheins Ihre Wahlbenachrichtigung ab - diese enthält alle notwendigen Informationen und Antragsmöglichkeiten. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen für unseren Bezirk erfolgt erst am 21. Januar 2025.
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.gemeinde-hochdorf.de an. Beim Aufruf des Links „Bundestagswahl“ gelangen Sie direkt auf die Seite mit dem Wahlscheinantrag. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post oder Amtsbote zugestellt.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)gemeinde-hochdorf.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an unser Bürgerbüro (Tel. 07355 9302-16) oder per E-Mail an buergerbuero(@)gemeinde-hochdorf.de.
Aufgrund der verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl wird der Versand der Briefwahlunterlagen erst ab 10. Februar 2025 möglich sein. Vorher stehen uns die amtlichen Stimmzettel noch nicht zur Verfügung. Die Deutsche Post wird in den beiden Wochen vor der Wahl alle Ressourcen mobilisieren um eine rechtzeitige Zustellung zu gewährleisten. Auch unsere Amtsboten werden täglich unterwegs sein.
Tipp: Sie können ab 10. Februar die Briefwahlunterlagen auch persönlich abholen und direkt vor Ort wählen (eine Wahlkabine steht Ihnen bereit) oder die zu Hause ausgefüllten Briefwahlunterlagen direkt bei uns abzugeben. Sie stellen dadurch sicher, dass Ihre Stimmabgabe rechtzeitig bei uns eingeht.
Ihr Wahlamt
Anträge für im Ausland lebende Deutsche
§ 12 (1) Bundeswahlgesetz (BWG):
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Als Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne von Satz 1 gilt auch eine frühere Wohnung oder ein früherer Aufenthalt in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet. Bei Rückkehr eines nach Satz 1 Wahlberechtigten in die Bundesrepublik Deutschland gilt die Dreimonatsfrist des Absatzes 1 Nr. 2 nicht.
Im Ausland lebende Deutsche können nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden:
Antrag nach Anlage 2 (§12 (1) Satz 1 Nr. 1 BWO) (PDF-Dokument, 379,02 KB, 16.12.2024)
Antrag nach Anlage 2a (§12 (1) Satz 1 Nr. 2 BWO) (PDF-Dokument, 377,27 KB, 16.12.2024)
Sie können den ausgefüllten Antrag bis spätestens 2. Februar 2025 per Email an buergerbuero(@)gemeinde-hochdorf.de schicken.