Kommunale Vorsorge/Maßnahmen
Die Gemeinde Hochdorf hat seit dem Starkregenereignis 2016 diverse Maßnahmen und Möglichkeiten vorangetrieben um für kommende Unwetter besser gewappnet zu sein. So wurde u.a. im Gewann Teuchelgrube ein Geröll- und Grobstoffrückhaltebecken erstellt. Weitere bauliche Schutzmaßnahmen sind jedoch enorm kostenintensiv und ohne Fördergelder nicht realisierbar. Im September 2017 wurde daher die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements nach dem Leitfaden des Landes Baden-Württemberg beauftragt. Solch ein Risikomanagement ist Grundvoraussetzung, um Fördergelder zu erhalten.
Im ersten Schritt wurden Starkregengefahrenkarten erstellt. Die Karten geben einen Überblick, welche Grundstücke und Gebiete bei verschiedenen Starkregenereignissen betroffen sein werden und auch, wie die Tiefe der Überflutung sein wird.
Unter dem Menüpunkt "Gefahrenkarten und Bericht" können die Karten angesehen und heruntergeladen werden.
Die weiteren Schritte des Starkregenrisikomanagements umfassen eine Risikoanalyse der kommunalen Einrichtungen sowie die Erstellung eines Handlungskonzeptes.
Private Vorsorge
Zusätzlich zum kommunalen Starkregen- und Hochwasserschutz darf aber auch die private Eigenvorsorge nicht außer Acht gelassen werden.Sie selbst können viel tun, um sich und Ihr Eigentum vor den Folgen von Hochwasser und Starkregen zu schützen.
Ihre Eigenvorsorge ist wichtig, denn die technischen bzw. kommunalen Hochwasserschutzeinrichtungen können keinen vollständigen Schutz für extreme Ereignisse bieten.
Wir bitten Sie daher eindringlich:
Überprüfen Sie, ob Sie Ihr Eigentum ausreichend geschützt haben. Auch wenn Sie bisher von Überschwemmungen und Starkregen verschon geblieben sind.
Überprüfen Sie Ihre Gebäudeversicherung! Sind Elementarschäden versichert?
Verfolgen Sie Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen! Aktuelle Informationen zur Hochwassersituation liefert die Hochwasservorhersagezentrale (HVZ).
Wetterwarnungen geben der Deutscher Wetterdienst und Meteomedia heraus.
Das Wasserhaushaltsgesetz gibt vor, dass jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen.
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg stellt unter der Homepage www.hochwasserbw.deumfangreiche Informationen zur Eigenvorsorge, dem Verhalten während eines Hochwasserereignisses und auch zur Nachsorge bereit.