Schöffenwahl 2023: Hochdorf

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Sitzbank neben Baum im Schnee

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Demokratie stärken – Schöffe werden!

Im Jahr 2023 finden in Baden-Württemberg die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen für die Schöffenamtsperiode 2024 bis 2028 statt. Die schöffenrichterliche Tätigkeit ist eine verantwortungsvolle und besonders bedeutsame ehrenamtliche Tätigkeit in unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen haben im Rahmen dieser Tätigkeit die Möglichkeit, ihre Wertungen, ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen der Gerichte einzubringen. Damit garantieren sie eine Rechtsprechung, die lebensnah und allgemeinverständlich ist und stärken das Vertrauen in die Justiz. Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen.

Die Amtszeit der Schöffen und Schöffinnen, die im Jahr 2018 für 2019 bis 2023 gewählt wurden, endet zum 31.12.2023. Die kommende Amtszeit geht von 2024 bis 2028. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.

Voraussetzungen für das Schöffen-/Jugendschöffenamt

An die Schöffen werden keine besonderen Anforderungen im Sinne einer formalen Qualifikation gestellt. Es kann aber nicht bestritten werden, dass sich nicht jeder Bürger in gleicher Weise eignet, über andere Menschen zu Gericht zu sitzen. Das Amt verlangt aus sich heraus bestimmte Eigenschaften, die nicht jeder mitbringt. Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen:

  • Soziale Kompetenz
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • Logisches Denkvermögen und Intuition
  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
  • Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen
  • Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
  • Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien
  • Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit
  • Jugendschöffen sollen über die allgemeinen Voraussetzungen der Schöffen hinaus erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Daneben sind, um (Jugend-)Schöffe oder (Jugend-)Schöffin werden zu können, die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Prüfen Sie dies anhand folgender Fragen:

  • Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit?
  • Sie sind nicht durch Richterspruch von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen?
  • Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden?
  • Gegen Sie wird kein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat geführt, die zum Ausschluss von öffentlichen Ämtern führen kann
  • Sind Sie beim Beginn der Amtszeit mindestens 25 Jahre alt und jünger als 70 Jahre?
  • Wohnen Sie in der Gemeinde Hochdorf?
  • Sind Sie gesundheitlich in der Lage, das Amt auszuüben?
  • Sind Sie der deutschen Sprache ausreichend mächtig?
  • Sie befinden sich nicht im Vermögensverfall (keine Regel- oder Privatinsolvent, keine eidesstattliche Versicherung)?
  • Sie sind kein Religionsdiener oder aus religiösen Gründen zum gemeinsamen Leben verpflichtet (z.B. Mönch oder Nonne)?
  • Sie gehören aktiv keinem der folgenden Berufe an: gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Strafvollzugsbedienstete, Bewährungshelfer, Gerichtshelfer
  • Sie sind nicht bereits in den beiden vorangegangenen Amtsperioden als Schöffe/in tätig gewesen?
  • Sie waren nie hauptamtlicher oder inoffizieller/e Mitarbeiter/in des Ministeriums für Staatssicherheit?
  • Sie gehören keiner Organisation an, die die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland bekämpft?

Müssen Sie eine dieser Fragen mit "Nein" beantworten, sind Sie vom Schöffenamt ausgeschlossen.

Wie bewerbe ich mich?

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30.04.2023 bei der Gemeinde Hochdorf, Hauptstraße 29, 88454 Hochdorf, Ansprechpartnerin ist Frau Jedlitschka (Tel.: 07355 9302-14). Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl2023.de heruntergeladen oder bei der Gemeinde angefordert werden. Im Rathaus liegen ebenfalls Formulare aus. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung im Mai über die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber in die Vorschlagsliste beschließen.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 16. April 2023 ebenfalls an die Gemeinde Hochdorf (Kontaktdaten und Formularinfos siehe oben). Die Gemeinden wurden gebeten, dem Jugendhilfeausschuss geeignete Personen zu benennen. Der Gemeinderat ist mit der Auswahl der Jugendschöffen nicht betraut, die Vorschlagsliste wird vom Jugendhilfeausschuss aufgestellt.

Direkter Link zu den Bewerbungsformularen:

Bewerbung Schöffe in allgemeinen Strafsachen (PDF-Dokument, 998,98 KB, 03.02.2023)

Bewerbung Jugendschöffe (PDF-Dokument, 1,04 MB, 03.02.2023)

Sind Sie noch unentschlossen?

Nähere Infos, bürgernah erklärt, sowie Erfahrungsberichte von Schöffen und Jugendschöffen finden Sie auf www.schoeffenwahl2023.de.

 

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