Standesamt: Hochdorf

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Luftaufnahme Hochdorf und Schweinhausen
Gänseblümchen
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Standesamt Hochdorf

Informationen zur standesamtlichen Hochzeit

  • Der Trauung geht die Anmeldung der Eheschließung voraus. Die notwendigen Unterlagen sind im Vorfeld einzureichen.
  • Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Termin zur Anmeldung vereinbart. Zuständig ist, bei Wohnsitz in Hochdorf, das Standesamt Hochdorf.
  • Die Anmeldung zur Eheschließung ist in der Regel 6 Monate gültig; bei ausländischen Staatsangehörigen gelten unter Umständen kürzere Fristen.

Ablauf

  • Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von beiden Eheschließenden persönlich angemeldet. Ist einer verhindert, kann der andere Eheschließende die Eheschließung allein anmelden. Dazu muss dieser schriftlich bevollmächtigt werden.
  • Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden. Soll die Ehe nicht in dem Standesamt geschlossen werden, bei dem sie angemeldet wurde, übersendet das Standesamt, das die Anmeldung entgegengenommen hat, die vollständigen Anmeldeunterlagen mit dem Ergebnis der Prüfung an das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.

Unterlagen

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn beide Partner noch nie verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes ohne Auslandsbezug sind:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigter Ausdruck/beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate bei der Anmeldung der Eheschließung), erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes.
  • sofern der Wohnsitz nicht Hochdorf ist: erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich bei der Einwohnermeldestelle des Hauptwohnsitzes (nicht älter als vier Wochen bei der Anmeldung der Eheschließung). Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
  • Ist in Hochdorf nur der Nebenwohnsitz angemeldet, so ist die erweiterte Meldebescheinigung des Hauptwohnsitzes vorzulegen
  • Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder: In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein. Sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, ist die dazu abgegebene Sorgeerklärung des Jugendamtes vorzulegen. Ansonsten benötigen Sie eine Bescheinigung des Jugendamts über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung).

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