Jahresabschluss 2021
In der Gemeinderatssitzung vom 29. Juli 2026 wurde der Jahresabschluss 2021 gemäß § 95 in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Würrtemberg (GemO) vom Gremium festgestellt.
Bitte klicken Sie hier, um den Jahresabschluss 2021 einzusehen (PDF-Dokument, 6,95 MB, 31.07.2026).
Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Steigäcker – 1. Änderung“ 2. Begründung zur Klarstellung Zustimmung durch Gemeinderat
Der Gemeinderat der Gemeinde Hochdorf hat am 23.06.2026 in öffentlicher Sitzung der klargestellten Ausfertigung des Bebauungsplans „Steigäcker – 1. Änderung“ bestehend aus Lageplan, textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften vom 29.01.2003 sowie der 2. Begründung vom 23.06.2026 zugestimmt. Anlass In dem seit 29.01.2003 rechtskräftigen Bebauungsplan „Steigäcker - 1. Änderung“ wurden redaktionelle Fehler festgestellt. Diese seit über 20 Jahren vorhandenen redaktionellen Fehler werden im Wege einer Klarstellung bereinigt.
- Der ursprüngliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1995 enthält 8 Plangebiete. In der 1. Änderung des Bebauungsplans im Jahr 2003 wurde die Anzahl der Plangebiete auf 9 erweitert, dies wurde aber überwiegend im Textteil nicht angepasst.
- Die Daten und Texte unter „Verfahrensvermerke“ sowie die Daten unter „Ausfertigung“ wurden irrtümlich aus dem ursprünglichen Bebauungsplanverfahren aus dem Jahr 1995 übernommen und handschriftlichen eingetragen. Zur allgemeinen Klarstellung wurde der Bebauungsplan „Steigäcker – 1. Änderung“ vom 29.01.2003 digital korrigiert und eine 2. Begründung zur Erläuterung der vorgenommenen Anpassungen erstellt und den Bebauungsplanunterlagen hinzugefügt.
Im Textteil wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- • § 3 a)
- • § 3 c)
- • § 5 Plangebiet bis 9 (vorher bis 8) Plangebiet bis 9 (vorher bis 8) Plangebiet bis 9 (vorher bis 8)
- § 11 Punkt 2 Plangebiet bis 9 (vorher bis 8)
Innerhalb der „Verfahrensvermerke“ wurden die handschriftlichen Daten und Texte entfernt und die tatsächlichen Daten aus dem Jahr 2003 in den Punkten 1 bis 7 eingetragen. Außerdem wurde bei der Bestätigung das richtige Datum eingetragen. Unter „Ausfertigung“ wurden die richtigen Daten des Satzungsbeschlusses und der Übereinstimmungsbestätigung eingetragen. Die klargestellten Bebauungsplanunterlagen werden online veröffentlicht und können auf Wunsch in Papierform bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Hochdorf, 02. Juli 2026
Stefan Jäckle Bürgermeister


