Satzung über die Inanspruchnahme der Grundschulbetreuung in der Gemeinde Hochdorf
In der Gemeinderatssitzung vom 24.02.2026 wurde eine neue Satzung über die Inanspruchnahme der Grundschulbetreuung der Gemeinde Hochdorf beschlossen. Hier können Sie die neue Satzung vom 24.02.2026, die am 01.09.2026 in Kraft tritt, einsehen (PDF-Dokument, 178,68 KB, 05.03.2026).
Jahresabschluss 2020
In der Gemeinderatssitzung vom 24. Februar 2026 wurde der Jahresabschluss 2020 gemäß § 95 in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Würrtemberg (GemO) vom Gremium festgestellt.
Bitte klicken Sie hier, um den Jahresabschluss 2020 einzusehen (PDF-Dokument, 5,33 MB, 02.03.2026).
Bekanntmachungen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026
Flächennutzungsplan 2035 - 3. Änderung der Verwaltungsgemeinschaft Biberach
Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Biberach hat am 27.01.2026 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2035 beschlossen. Diese ist wirksam mit der Genehmigung der höheren Baurechtsbehörde mit Entscheidung vom 29.04.2025.
Hier können Sie die amtliche Bekanntmachung einsehen (PDF-Dokument, 538,86 KB, 06.02.2026).
Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)
Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden. Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Wegfall des Widerspruchs gegen die Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Zum 1. Januar 2026 ist im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes“ eine gesetzliche Änderung in Kraft getreten, welche die Übermittlungssperre an die Bundeswehr aufhebt. Bisher konnten Einwohner/-innen im Bürgerbüro der Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr widersprechen. Die Meldebehörden sind nun verpflichtet, Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden, an die Bundeswehr zu übermitteln. Dies kann jetzt nicht mehr durch einen Widerspruch verhindert werden. Alle vor dem 1. Januar 2026 eingegangenen Widersprüche gegen die Übermittlung an die Bundeswehr wurden mit diesem Stichtag gelöscht. Neuanträge können nicht mehr gestellt werden. Andere Widerspruchsrechte, etwa die Weitergabe an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, Parteien, Wählervereinigungen und Adressbuchverlage, etc. bleiben von dieser Änderung unberührt. Dafür bereits eingerichtete Sperren bleiben bestehen.






