Europa- und Kommunalwahl 2024: Hochdorf

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Europa- und Kommunalwahl 2024

Das Europäische Parlament geht auf die Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zurück, begründet durch den 1951 unterzeichneten Vertrag von Paris. Wahlen zum Europäischen Parlament finden in der Regel alle fünf Jahre gemeinsam mit der Kommunalwahl statt. 

Nachfolgend finden Sie folgende Anträge:
Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Rückkehrende aus dem Ausland (Anlage 1 EuWO)
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (Anlage 2 EuWO)
Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl (Anlage 2A EuWO)
Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, nicht im Wählerverzeichnis  geführt zu werden (Anlage 2C EuWO)

Sie möchten mehr Informationen zur Europawahl?
Hier finden Sie diese kurz & knapp von der Bundeszentrale für politische Bildung.

Sie möchten mehr Informationen zur Kommunalwahl?
Hier finden Sie umfassende Informationen rund um die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024.

Politisch aktiv ab 16 Jahren?
Ein ausführliches Online-Dossier zur Wählbarkeit ab 16 Jahren finden Sie hier.

Briefwahl

Sie können online, schriftlich oder persönlich auf dem Rathaus Briefwahlunterlagen beantragen. Gerne können Sie auch direkt im Rathaus Ihre Wahlunterlagen ausfüllen und abgeben.

Wahlscheine können noch bis Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr im Rathaus beantragt werden.

Ein beantragter, aber nicht zugegangener Wahlschein kann am Samstag, 8. Juni 2024 zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr nochmals beantragt und abgeholt werden. Unsere Mitarbeiter sind in Rufbereitschaft. Bitte melden Sie sich daher unter der Telefonnummer 07355 9302-16, falls Ihnen Ihr Wahlschein nicht zugegangen sein sollte. Verloren gegangene Wahlscheine können nicht ersetzt werden!

Am Wahltag selbst können Wahlscheine zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr im Rathaus beantragt werden (Frau Rief, Bürgerbüro), wenn eine plötzliche Erkrankung vorliegt und der Gang zum Wahllokal unzumutbar ist. Diese Erkrankung muss nachgewiesen werden.

Wer Briefwahl durchführt, kann den Briefwahlumschlag der Post mitgeben (spätestens am Donnerstag, 6. Juni 2024) oder bis spätestens Sonntag, 9. Juni 2024, 18:00 Uhr in den Rathausbriefkasten einwerfen. Die Briefwahlumschläge können nicht in den Wahllokalen abgegeben werden!

Wahllokale

Es werden folgende Wahllokale eingerichtet, die jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sind. Im Anschluss findet die öffentliche Stimmauszählung ebenfalls in den Wahllokalen statt.

Hochdorf GemeindehalleHauptstraße 26barrierefrei
Schweinhausen GemeindehalleAppendorfer Str. 5barrierefrei
Unteressendorf GemeindehalleWinterstetter Weg 5barrierefrei

Der Briefwahlvorstand tritt ab 16:00 Uhr im Rathaus Hochdorf, Sitzungssaal, Hauptstraße 29, 88454 Hochdorf zur Prüfung der Wahlbriefe zusammen. Auch hier findet ab 18:00 Uhr die öffentliche Auszählung statt.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).

Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00096710 (gebührenfrei) zu erhalten.

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