Kindertagespflege
Eine Alternative zur Förderung des Kindes in einer Kindertageseinrichtung ist die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter/ einen Tagesvater. Die Kindertagespflege wird im Haushalt der Tagespflegeperson geleistet. Die Betreuungszeiten werden zwischen Eltern und der jeweiligen Tagespflegeperson individuell abgestimmt.
Tagesmütter/ Tagesväter
Anastasia Adolf
Moriz-Miller-Str. 8
88454 Hochdorf
Mobiltelefon: 0157 36174014
Kindertagespflege
Kleine Weltentdecker
Sabrina Ritter
Mobiltelefon: 0151 22141099
Tatjana Siller
Schwedenweg 5
88454 Hochdorf
Mobiltelefon: 0152 21004343
Sie möchten als Tagesmutter/Tagesvater tätig werden?
Informationen zur Strukturförderung der Kindertagespflege
Die Strukturförderung der Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Die Rahmenbedingungen für die Arbeit von Tagespflegepersonen werden optimiert und ihre Qualifizierung unterstützt. Sie trägt dazu bei, dass Kinder in einer qualitativ hochwertigen und verlässlichen Umgebung betreut werden können, die ihre individuelle Entwicklung fördert.
Diese Förderung wurde in unserer Gemeinde ab 01.01.2023 wie folgt geregelt:
- Nach Vorlage der Erlaubnis sowie des Bewilligungsbescheids für das jeweilige Kind werden 3,00 € pro Stunde an die Tagesmutter/Tagesvater nach jedem Quartal ausbezahlt. Für die Berechnung liegt der Bescheid des Jugendamts zugrunde.
- Betreut eine Tagesmutter/ein Tagesvater innerhalb der Gemeinde mindestens 50 % Hochdorfer Kinder (Zeitanteil im Kalenderjahr ist entscheidend) übernimmt die Gemeinde den hälftigen Beitrag zu den Sozialversicherungen. Dies betrifft die Altersvorsorge, Kranken-, Pflegeversicherung. Auch hier ist der Bescheid des Landratsamts über die hälftige Förderung vorzulegen sowie eine Aufstellung über ALLE betreuten Kinder und deren Stundenzahl. Die Abrechnung erfolgt jährlich Anfang des folgenden Jahres.
- Änderungen am Betreuungsumfang sind der Gemeinde sofort mitzuteilen.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können sind folgende Nachweise vorzulegen:
- Erlaubnis zur Kindertagespflege gem. § 43 SGB III des Landratsamts Biberach
- Bewilligungsbescheid der Familie dessen Kind betreut wird gem. § 23 SGB III vom Landratsamts Biberach Kreisjugendamt – Wirtschaftliche Jugendhilfe
- Jährlich der Nachweis über die Erstattungsleistungen Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung vom Landratsamt Biberach Kreisjugendamt – Wirtschaftliche Jugendhilfe