Wahlergebnis
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Bekanntmachungen zur Wahl
Die Bekanntmachungen zur Wahl finden Sie hier.
Briefwahl
Sie können online, schriftlich oder persönlich auf dem Rathaus Briefwahlunterlagen beantragen. Gerne können Sie auch direkt im Rathaus Ihre Wahlunterlagen ausfüllen und abgeben.
Wahlscheine können noch bis Freitag, 12.03.2021, 18:00 Uhr im Rathaus beantragt werden.
Ein beantragter, aber nicht zugegangener Wahlschein kann am Samstag, 13.03.2021 zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr nochmals beantragt und abgeholt werden. Unsere Mitarbeiter sind in Rufbereitschaft. Bitte melden Sie sich daher unter der Telefonnummer 07355 9302-16, falls Ihnen Ihr Wahlschein nicht zugegangen sein sollte. Verloren gegangene Wahlscheine können nicht ersetzt werden!
Am Wahltag selbst können Wahlscheine zwischen 11:00 Uhr und 15:00 Uhr im Rathaus beantragt werden (Frau Schuppert, Bürgerbüro), wenn eine plötzliche Erkrankung vorliegt und der Gang zum Wahllokal unzumutbar ist. Diese Erkrankung muss nachgewiesen werden.
Wer Briefwahl durchführt, kann den Briefwahlumschlag der Post mitgeben (spätestens am Donnerstag, 11.03.2021) oder bis spätestens Sonntag, 14.03.2021, 18:00 Uhr in den Rathausbriefkasten einwerfen. Die Briefwahlumschläge können nicht in den Wahllokalen abgegeben werden!
Wahllokale
Es werden folgende Wahllokale eingerichtet, die jeweils von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet sind. Im Anschluss findet die öffenltiche Stimmauszählung ebenfalls in den Wahllokalen statt.
Hochdorf | Gemeindehalle | Hauptstraße 26 | barrierefrei |
Schwienhausen | Gemeindehalle | Appendorfer Straße 5 | barrierefrei |
Unteressendorf | Gemeindehalle | Winterstetter Weg 5 | nicht barrierefrei |
Der Briefwahlvorstand tritt ab 16:00 Uhr im Rathaus Hochdorf, Sitzungssaal, Hauptstraße 29, 88454 Hochdorf zur Prüfung der Wahlbriefe zusammen. Auch hier findet ab 18:00 Uhr die öffentliche Auszählung statt.
Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske oder ein Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, getragen werden. Diese Verpflichtung besteht nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr oder Personen mit ärztlichem Attest, dass das Tragen einer Maske nicht zumutbar ist.
Bitte achten Sie auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
Die Wahlkabinen werden regelmäßig desinfiziert, Stifte werden nach jedem Wähler/jeder Wählerin gereinigt. Gerne dürfen Sie Ihren eigenen Stift zur Wahl mitbringen.