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Jagdgenossenschaft

Artikel vom 11.09.2023

Sie haben Interesse an einer aktiven Beteiligung im Vorstand der Jagdgenossenschaft?

Wir haben untenstehend Informationen für Sie zusammengetragen, um die Aufgabe des Vorstands etwas anschaulicher dazustellen. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich bitte an unsere Sachbearbeiterin Frau Julia Brunner (Tel.: 07355 9302-27 bzw. Mail: j.brunner@gemeinde-hochdorf.de). Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Aufgaben der Vorstandschaft der Jagdgenossenschaft

  • Interessenvertretung: Der Vorstand vertritt die Interessen der Jagdgenossenschaft gegenüber Behörden, anderen Jagdgenossenschaften und Dritten.
  • Information und Kommunikation: Der Vorstand informiert die Jagdgenossen über jagdliche Belange, Gesetzesänderungen oder andere relevante Themen und achtet auf deren Einhaltung.
  • Fortschreibung/Erstellung des Jagdkatasters (Verzeichnis über die Mitglieder der Jagdgenossenschaft unter Angaben der Grundflächenanteile am gemeinschaftlichen Jagdbezirk).
  • Einberufung und Organisation der Genossenschaftsversammlungen: Der Vorstand organisiert regelmäßig Versammlungen der Jagdgenossenschaft, um die Jagdgenossen über wichtige Angelegenheiten zu informieren und Entscheidungen zu treffen und bereitet diese Versammlungen inhaltlich und rechtlich konform vor.
  • Der Vorstand ist zuständig für die zeitnahe und rechtskonforme Umsetzung der in der Versammlung gefassten Beschlüsse.
  • Verpachtung der Jagd: Der Vorstand kann für die Vergabe der Jagdpacht zuständig sein. Dies muss allerdings von der Jagdgenossenschaftsversammlung in der Satzung so beschlossen werden. Ansonsten bleibt dieses Recht bei Neuverpachtungen bei der Genossenschaft. Dann muss vor jeder Neuverpachtung eine Genossenschaftsversammlung einberufen werden. Die aktuellen Pachtverträge laufen noch bis zum 31.03.2025.
  • Abschluss von Verträgen: Der Vorstand kann Verträge im Namen der Jagdgenossenschaft abschließen.
  • Verwaltung der Finanzen: Der Vorstand ist für die Verwaltung der finanziellen Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft verantwortlich, einschließlich der Einziehung der Jagdpacht und der Verwaltung des Reinertrags (Einbehalten für Rückstellungen oder für laufende Kosten wie Besamungskosten, Kostenersatz für Wildschäden, Verwaltungskosten oder die Verteilung der Erlöse an die Jagdgenossen).

Mitglieder der Vorstandschaft einer Jagdgenossenschaft

Jagdvorsteher (m/w/d): Der Jagdvorsteher wird von der Jagdgenossenschaftsversammlung gewählt und ist das leitende Mitglied der Vorstandschaft. Er vertritt die Jagdgenossenschaft nach außen, leitet die Versammlungen und trägt die Verantwortung für die Durchführung der Beschlüsse.

Stellvertretender Jagdvorsteher (m/w/d): In einigen Jagdgenossenschaften wird ein stellvertretender Jagdvorsteher gewählt, der den Jagdvorsteher bei Abwesenheit oder Verhinderung vertritt. Der stellvertretende Jagdvorsteher unterstützt den Jagdvorsteher in seinen Aufgaben.

Kassenwart (m/w/d): Der Kassenwart ist für die finanziellen Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft zuständig. Er verwaltet die Finanzen, erstellt den Kassenbericht und ist verantwortlich für die Einziehung der Jagdpacht.

Schriftführer (m/w/d): Der Schriftführer übernimmt die Protokollierung der Versammlungen und ist für die schriftliche Kommunikation innerhalb der Jagdgenossenschaft zuständig. Er führt das Mitgliederverzeichnis und verwaltet die Dokumente der Jagdgenossenschaft.

Darüber hinaus muss auch ein Kassenprüfer (m/w/d) bestimmt werden. Dieser kann aber auch aus der Reihe der Vorstandschaft kommen (z.B. stellvertretender Jagdvorsteher). Auch könnten grundsätzlich weitere Beisitzer gewählt werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass die genaue Zusammensetzung der Vorstandschaft je nach Satzung und den individuellen Gegebenheiten der Jagdgenossenschaft variieren kann.

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